GRUNDSÄTZLICHE VERHALTENSREGELN
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
- In der Klasse darf die Bedeckung abgenommen werden, wenn ein fest zugewiesener Sitzplatz eingenommen wurde, beim Herumgehen wird sie wieder aufgesetzt.
- Lehrkräfte können vom Tragen der Bedeckung absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5m eingehalten wird.
- Eltern betreten das Schulgelände nur, wenn es unbedingt erforderlich ist (z.B. Aufsuchen des Sekretariats, Gesprächstermin etc.).
UNTERRICHTSRAUM
- Lehrer*innen sind ab 7.45 Uhr im Raum, sodass die Schüler*innen nicht warten müssen und mit dem Händewaschen beginnen können.
- Schüler*innen ordnen sich im Klassenraum ihrem festen Sitzplatz zu.
- Lehrer*innen achten auf eine wiederkehrende Lufthygiene.
HANDHYGIENE
- Die Hände werden nach Betreten des Gebäudes, vor dem Essen, nach der Pause sowie nach dem Toilettengang gründlich mit Wasser und Seife gewaschen. Danach werden sie mit Papierhandtüchern abgetrocknet.
PAUSE
- In den Pausen tragen die Kinder eine Mund-Nase-Bedeckung. Die gleichzeitige Benutzung des Schulhofes von mehreren Klassen ist dadurch möglich.
Unterricht
- Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien draußen statt. Während des Sportunterrichts darf die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. Schwimmunterricht findet bis zu den Herbstferien nicht statt.
Krankheitssymptome
- Schülerinnen und Schüler mit COVID-19-Symptomen, wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, sind ansteckungsverdächtig. Sie dürfen die Schule nicht besuchen.
- Auch Schnupfen kann ein COVID-19-Symptom sein. Das Kind muss in diesem Fall 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn keine weiteren Krankheitsanzeichen hinzukommen, darf das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Eine Bescheinigung der Eltern muss dann erbracht werden.